Allgemeine ReisebedingungenI. Für alle Kunden ohne gesondertem GruppenvertragBuchung Die Anmeldung von Veranstaltungen kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch StattReisen Halle wirksam. Leistungen und Leistungsänderungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der bestätigten Anmeldung und ggf. dem für die Gruppe gefertigten Programm. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch StattReisen Halle. Abweichungen vom verträglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von StattReisen Halle nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des vereinbarten Programms nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind. StattReisen Halle setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Leistungsänderungen in Kenntnis. Bei Umbuchung der vereinbarten Leistungen oder des vereinbarten Termins kann StattReisen Halle eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10% des Gesamtpreises verlangen. Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Uhrzeit bzw. Verspätung von mehr als 15 Minuten besteht kein Leistungsanspruch. Bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl berechnet StattReisen Halle eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 8,- pro zusätzlicher Person, mindestens jedoch € 30,-. Rücktritt durch den Kunden Der Rücktritt kann jederzeit erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei StattReisen Halle. Tritt die anmeldende Person vom Vertrag zurück oder nimmt er/sie einen vereinbarten Termin nicht wahr, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann StattReisen Halle eine angemessene Entschädigung verlangen. StattReisen Halle kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt vom 7. bis 1. Tag vor dem vereinbarten Termin: • 50% des Gesamtpreises • danach : 100% des Gesamtpreises Rücktritt und Kündigung durch StattReisen Halle StattReisen Halle kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen: a.wenn der vereinbarte Preis ungeachtet einer Mahnung nicht vertragsgemäß bezahlt wird; b.wenn einzelne Teilnehmer/innen oder die ganze Gruppe ungeachtet einer Abmahnung, soweit es einer solchen bedarf, sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Tritt StattReisen Halle vom Vertrag zurück oder kündigt aus einem der obengenannten Gründe, so behält StattReisen Halle den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. II. Für Gruppen mit gesondertem GruppenvertragAnmeldung und Vertragsabschluß Den von StattReisen Halle organisierten und durchgeführten Veranstaltungen kann sich grundsätzlich jedermann anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter oder Geschlecht oder sonstigen persönlichen Voraussetzungen angegeben ist. Die Gruppenanmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Der Vertrag wird für StattReisen Halle erst verbindlich, wenn die Anmeldung schriftlich bestätigt worden ist. Rücktritt der Teilnehmer/innen Der Rücktritt kann jederzeit erfolgen. Maßgeblich ist die Rücktrittserklärung bei StattReisen Halle Tritt der Teilnehmer vom Gruppenvertrag zurück oder nimmt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, Leistungen nicht in Anspruch, kann StattReisen GmbH iG eine angemessene Entschädigung für die bereits getroffenen Vorkehrungen verlangen. StattReisen Halle kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt • vom 58. bis 29. Tag vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises • vom 28. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 80% des Gesamtpreises • ab 14. Tag vor Reisebeginn: 100% des Gesamtpreises Rücktritt und Kündigung durch StattReisen Halle StattReisen Halle kann vom Gruppenvertrag zurücktreten, wenn einzelne Teilnehmer/innen oder die ganze Gruppe ungeachtet einer Abmahnung, soweit es einer solchen bedarf, sich in einen solchen Maß vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Tritt StattReisen Halle vom Vertrag zurück oder kündigt aus einem der obengenannten Gründe, so behält StattReisen Halle den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Leistungen und Leistungsänderungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der bestätigten Anmeldung und dem für die Gruppe gefertigten Programm. Bestandteil der Leistungen sind mindestens zwei Stadterkundungsprogramme aus dem Angebot von StattReisen Halle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch StattReisen Halle Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Gruppenvertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von StattReisen Halle nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. StattReisen Halle setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Leistungsänderungen in Kenntnis. Gewährleistungen a. Abhilfe Wird die Leistung nicht vertragsgerecht erbracht, so können die Teilnehmer/innen mit Ausnahme der in Punkt 7. genannten Fälle Abhilfe verlangen. StattReisen Halle kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass es eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. StattReisen Halle kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. b. Minderung des Gesamtpreises Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung einer Leistung können die Teilnehmer/innen eine entsprechende Herabsetzung des Gesamtpreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn die Teilnehmer/innen es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. c. Kündigung des Vertrages Wird eine Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet StattReisen Halle innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können die Teilnehmer/innen den Gruppenvertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn eine Leistung den Teilnehmer/innen infolge eines Mangels aus wichtigem, für StattReisen Halle erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von StattReisen Halle verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse der Teilnehmer/innen gerechtfertigt wird. Die Teilnehmer/innen schulden StattReisen Halle den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Gesamtpreises, sofern diese Leistungen für sie von Interesse waren. Zahlungsbedingungen Eine Vorauszahlung ist in der Regel nicht erforderlich. Der Gesamtpreis ist bis zum Tag der ersten gebuchten Leistung und ohne gesonderte Aufforderung fällig. Sofern StattReisen Halle Vorleistungen gegenüber Dritten erbringen muß und gegenüber dem Vertragsteilnehmer eine Leistung vorab erbringt, so kann StattReisen Halle eine der Leistung entsprechende Vorauszahlung verlangen. Haftung StattReisen Halle haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. StattReisen Halle haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Person. Haftungsbegrenzung Die Haftung von StattReisen Halle ist auf den dreifachen Gesamtpreis begrenzt. soweit ein Schaden der Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit StattReisen ür einen den Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. StattReisen Halle haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Unterkunft, Busanmietung, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in dem Gruppenvertrag ausdrücklich als Vermittlungsleistung gekennzeichnet sind. Die Haftung von StattReisen st ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Mitwirkungspflicht Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Teilnehmer/innen sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich StattReisen Halle mitzuteilen. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, die Hausordnung der gebuchten Übernachtungsstätten zu beachten. Die Hausordnung wird an Ort und Stelle durch Aushang bekanntgegeben. Dies gilt auch für die Bedingungen der Busunternehmer, die auf Verlangen eingesehen werden können. Teilunwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. StattReisen Halle Kerstin Kiefel Große Klausstraße 15 06108 Halle Tel.: 0345 13 17 -18-9 Fax: 0345 13 17 19 1 e-mail: info[at]stattreisen-halle.de letzte Aktualisierung: 2009/02/03
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